ULRICH  ZEUGE  
Informiert

Arbeitsschutzgesetz
Grundgesetz des Arbeitsschutzes 
Seit 1996 gibt es eine neue Rechtsgrundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Betrieben und Verwaltungen. Das früher unübersichtliche
deutsche Arbeitsschutzrecht ist einheitlicher, systematischer und damit handhabbarer geworden. Mit dem Arbeitsschutzgesetz wurde europäisches
Recht in nationales umgesetzt. Es regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer/innen.
Leitbild des neuen Gesetzes
Dem Arbeitsschutzgesetz liegt ein Leitbild zugrunde. Über die bisherige Einschränkung des Arbeitsschutzes auf die Verhütung von Unfällen und 
Berufskrankheiten hinaus, ist es jetzt Ziel, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen
vorzubeugen. Wichtigstes Grundprinzip ist die Prävention, die durch vorbeugendes, geplantes Handeln bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen 
erreicht wird.
Dabei soll ganzheitlich vorgegangen werden, nicht nur körperlich wirksame Faktoren, sondern auch mögliche psychische Belastungen sind zu beachten.
Verantwortung
Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer/innen verantwortlich. Er kann und sollte die Verantwortung an
Führungskräfte delegieren. Verantwortung tragen auch die Beschäftigten, sie sollen den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen.
Grundprinzipien der Arbeitsgestaltung
Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen soll sich an den Grundprinzipien des Arbeitsschutzgesetzes orientieren.
Dazu gehören z.B. :
Vermeidung von Gefahren
Bekämpfung von Gefahren an der Quelle
Orientierung an den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene
Vorrang kollektiver Schutzmaßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung
sachgerechte Verknüpfung von Technik, Organisation, sozialen Beziehungen und Umwelt
Weitere Konkretisierungen erfolgen in Verordnungen, z.B. in der Bildschirmarbeitsverordnung oder Arbeitsstättenverordnung, detaillierte Handlungshilfen sind in Unfallverhütungsvorschriften und Normen und dem sonstigen technischen Regelwerk zu finden.
Vorsorge
Jede(r) Arbeitnehmer(in) hat das Recht, sich auf Wunsch regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen
mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist. Andere Rechtsvorschriften konkretisieren diese Bestimmung, beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung
die Augenvorsorgeuntersuchung.
Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Schritt zur Prävention im Betrieb. Prävention bedeutet auch Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen, regelmäßige
Unterweisung und gesundheitsgerechtes Verhalten.

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