ULRICH ZEUGE
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| Arbeitsschutzgesetz |
| Grundgesetz des Arbeitsschutzes |
| Seit 1996 gibt es eine neue Rechtsgrundlage für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in allen Betrieben und Verwaltungen. Das früher unübersichtliche |
| deutsche Arbeitsschutzrecht ist einheitlicher, systematischer und damit handhabbarer geworden. Mit dem Arbeitsschutzgesetz wurde europäisches |
| Recht in nationales umgesetzt. Es regelt die grundlegenden Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer/innen. |
| Leitbild des neuen Gesetzes |
| Dem Arbeitsschutzgesetz liegt ein Leitbild zugrunde. Über die bisherige Einschränkung des Arbeitsschutzes auf die Verhütung von Unfällen und |
| Berufskrankheiten hinaus, ist es jetzt Ziel, Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen |
| vorzubeugen. Wichtigstes Grundprinzip ist die Prävention, die durch vorbeugendes, geplantes Handeln bei der Gestaltung der Arbeitsbedingungen |
| erreicht wird. |
| Dabei soll ganzheitlich vorgegangen werden, nicht nur körperlich wirksame Faktoren, sondern auch mögliche psychische Belastungen sind zu beachten. |
| Verantwortung |
| Grundsätzlich ist der Arbeitgeber für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer/innen verantwortlich. Er kann und sollte die Verantwortung an |
| Führungskräfte delegieren. Verantwortung tragen auch die Beschäftigten, sie sollen den Arbeitgeber beim Arbeits- und Gesundheitsschutz unterstützen. |
| Grundprinzipien der Arbeitsgestaltung |
| Die Gestaltung der Arbeitsbedingungen soll sich an den Grundprinzipien des Arbeitsschutzgesetzes orientieren. |
| Dazu gehören z.B. : |
| Vermeidung von Gefahren | |
| Bekämpfung von Gefahren an der Quelle | |
| Orientierung an den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen und dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene | |
| Vorrang kollektiver Schutzmaßnahmen vor persönlicher Schutzausrüstung | |
| sachgerechte Verknüpfung von Technik, Organisation, sozialen Beziehungen und Umwelt | |
| Weitere Konkretisierungen erfolgen in Verordnungen, z.B. in der Bildschirmarbeitsverordnung oder Arbeitsstättenverordnung, detaillierte Handlungshilfen sind in Unfallverhütungsvorschriften und Normen und dem sonstigen technischen Regelwerk zu finden. |
| Vorsorge |
| Jede(r) Arbeitnehmer(in) hat das Recht, sich auf Wunsch regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen, wenn aufgrund der Arbeitsbedingungen |
| mit Gesundheitsschäden zu rechnen ist. Andere Rechtsvorschriften konkretisieren diese Bestimmung, beispielsweise die Bildschirmarbeitsverordnung |
| die Augenvorsorgeuntersuchung. |
| Vorsorgeuntersuchungen sind ein wichtiger Schritt zur Prävention im Betrieb. Prävention bedeutet auch Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen, regelmäßige |
| Unterweisung und gesundheitsgerechtes Verhalten. |