ULRICH ZEUGE I N F O R M I E R T |
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| EU-Arbeitsschutzrecht bedeutet für viele einen erheblichen Fortschritt. Neu sind z.B. Schutzrechte bei Bildschirmarbeit, im öffentlichen Dienst, in vielen |
| Staaten. |
| Europa bringt Fortschritt in den Arbeits- und Gesundheitsschutz |
| Das europäische Arbeitsschutzrecht hat mit dafür gesorgt, dass in der BRD der Arbeits- und Gesundheitsschutz einen qualitativen Sprung nach vorn |
| vollzogen hat. Heute kennzeichnet das bundesdeutsche Arbeitsschutzrecht eine einheitliche Grundstruktur mit dem Arbeitsschutzgesetz als |
| "Grundgesetz" und Basis. Vor 1996 war es zersplittert und auf der 150 Jahre alten Gewerbeordnung aufgebaut. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben |
| seit Ende der 70-iger Jahre ein Richtlinienwerk zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen geschaffen, um den |
| selbst formulierten sozialen Verpflichtungen und gleichzeitig dem Aufbau des gemeinsamen europäischen Marktes nachzukommen. |
| Der EWG-Vertrag als Basis für Arbeitsschutz- Richtlinien |
| Die sozialen Verpflichtungen, die die Staaten der EU eingegangen sind, zeigten sich z.B. in Aktionsprogrammen und Maßnahmen zur Sozialpolitik und |
| Arbeitsschutzpolitik. Dies geschah anfangs auf der Grundlage des Art. 100 EWG-Vertrag, der dem Abbau von Handelshemmnissen und dem Schaffen |
| gleicher Wettbewerbsbedingungen dient. |
| Daraus wurden als erstes Richtlinien zur Gefahrstoffverwendung entwickelt. Mit der Verabschiedung der "Einheitlichen Europäischen Akte" 1986 und der |
| Einfügung von zwei neuen Artikeln Art. 110a und Art. 118a in den EWG-Vertrag, wurde eine geschaffen. Die Europäische Kommission konnte daraufhin |
| eine bessere Rechtsgrundlage für den Gesundheitsschutz Gesamtstrategie entwickeln und hat seitdem eine ganze Reihe von Arbeitsschutz-Richtlinien |
| erlassen. |
| Auch mit der "Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer" von 1989 verbanden die Mitgliedsstaaten (außer Großbritannien) Maßnahmen |
| zum Gesundheitsschutz. Im Rahmen des Vertrages von Maastricht 1992 haben die Mitgliedstaaten (wiederum mit Ausnahmen von Großbritannien) im |
| Protokoll über die Sozialpolitik den Art 118 a und 100 a EWG bestätigt. |
| Europäisches Recht ist autonom |
| Das europäische Gemeinschaftsrecht ist eigenständig und autonom und unabhängig von den Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten. Für sie besteht seit 1989 |
| eine Verpflichtung, das nationale Arbeitsschutzrecht neu zu ordnen und die europäischen Arbeitsschutz-Richtlinien umzusetzen. |
| Gültigkeit von Richtlinien |
| Europäisches Arbeitsschutzrecht gilt unmittelbar, wenn es der Sache nach abschließend, vollständig und rechtlich vollkommen ist und keiner weiteren |
| Handlungen der Mitgliedstaaten bedarf. Bürger können sich gegenüber dem Staat unmittelbar auf ihre Rechte aus den Richtlinien berufen, wenn diese |
| noch nicht national umgesetzt worden sind. |
| In der Praxis heißt das konkret: |
| 1. dass neue Europäische Arbeitsschutz-Richtlinien im öffentlichen Dienst unmittelbar |
| gelten, auch vor der nationalen Umsetzung |
| 2. dass in der privaten Wirtschaft nationales Recht gilt, was aber nach neuem |
| europäischen Recht auszulegen ist |
| 3. dass sich jeder Bürger an den Europäischen Gerichtshof wenden kann |
| Gesundheit im Zusammenhang mit Arbeit ist "nicht nur das Freisein von Krankheit oder Gebrechen, sondern umfasst auch die physischen und |
| geistig-seelischen Faktoren, die sich auf die Gesundheit auswirken und die in unmittelbaren Zusammenhang mit der Sicherheit und der Gesundheit |
| bei der Arbeit stehen." |
| Leitbild der Arbeitsschutz- Richtlinien: 7 Grundprinzipien |
| Das europäische Arbeitsschutzrecht folgt einem modernen Leitbild bzw. Grundprinzipien. Es stehen nicht allein Gefahrenabwehr und Schutz der |
| körperlichen Unversehrtheit (Unfälle und Berufskrankheiten) im Mittelpunkt. Dieser Ansatz hat in den vergangenen Jahrzehnten in Produktionsbetrieben |
| Erfolge gezeigt und ein umfangreiches technisches Regelwerk geschaffen. |
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| Vielmehr richtet sich das neue umfassende Leitbild auf die veränderten Belastungsprofile in der modernen Arbeitswelt. Dazu gehören z.B. die Zunahme von |
| psychischen Belastungen, und es wird den heutigen gesundheitlichen Problemen chronischer Erkrankungen und Befindlichkeitsstörungen viel eher gerecht. |
| Richtlinien nach Art. 118a EWG-Vertrag |
| Arbeitsschutz-Richtlinien, die aus Art 118a EWG abgeleitet sind, enthalten Mindeststandards und sogenannte Erwägungsgründe, allgemeine Grundsätze |
| zur Anwendung der Richtlinien. Die Mindeststandards können national verbessert werden, obwohl national höhere Anforderungen nicht den freien Handel |
| gefährden dürfen. Neu ist der Begriff Arbeitsumwelt, der sich auf technische, physikalische, chemische, soziale und psychische Aspekte bezieht. |
| Europäische Arbeitsschutz- Richtlinien nach Art. 118a - Auszug | BRD - Arbeitsschutzrecht |
| Arbeiten mit Bildschirmgeräten | 90/270/EWG | Bildschirmarbeitsverordnung | 1996 |
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